ING ING hat eine Änderung ihrer Richtlinien für endfällige Hypotheken angekündigt. Neukunden können ab sofort maximal 30 % des Immobilienwerts endfällig finanzieren. Diese Anpassung zeigt, dass ING – wie andere Akteure auf dem Hypothekenmarkt – verstärkt auf nachhaltige und bezahlbare Finanzierungen setzt.
Für den reinen Zinsanteil ist ebenfalls ein absoluter Höchstbetrag festgelegt, der vom Wert der Immobilie abhängt. Bei Häusern im unteren Preissegment liegt dieser Höchstbetrag bei 150.000 €, kann aber bei teureren Immobilien höher ausfallen.
Die neuen Regelungen gelten für neue Hypotheken, Erhöhungen bestehender Hypotheken und Umwandlungen in endfällige Hypotheken. Auch Zweithypotheken fallen unter diese neue Regelung. Für Bestandskunden, die ihre Hypothek unverändert fortführen, bleibt jedoch alles beim Alten. Bei einer Verlängerung der Hypothek gilt weiterhin die bisherige Regelung. In diesem Fall können Kunden ihren bestehenden endfälligen Darlehensanteil bis maximal 50 % des Immobilienwerts beibehalten.
ING erklärt, dass in Ausnahmesituationen wie Scheidung oder Tod gemeinsam mit dem Kunden eine geeignete Lösung angestrebt wird. In vielen Fällen kann der bestehende Zinszahlungsanteil dann beibehalten werden.
Mit dieser Richtlinienänderung will ING ihre Kunden besser auf ihre finanzielle Zukunft vorbereiten. Laut der Bank Ein geringerer Anteil, der nur die Zinsen deckt, trägt langfristig zu einer verantwortungsvollen und bezahlbaren Wohnungsbaufinanzierung bei.
Die Risiken von endfälligen Hypothekendarlehen sind in den letzten Jahren stärker in den Fokus gerückt. Seit der Verschärfung des Verhaltenskodex für Hypothekenfinanzierungen im Jahr 2011 und der Begrenzung des Hypothekenzinsabzugs im Jahr 2013 informieren Kreditgeber ihre Kunden aktiver über die langfristigen Folgen.
