Das Institut für Finanzdienstleistungsbeschwerden (Kifid) hat in zwei Urteilen festgestellt, dass Klarna mit seiner „Später bezahlen“-Option gegen die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucherkredite verstoßen hat. Die Zahlungsverpflichtungen der beiden betroffenen Verbraucher wurden rückwirkend aufgehoben. Klarna ist verpflichtet, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Die beiden Klagen wurden von Verbrauchern eingereicht, die Klarnas „Jetzt kaufen, später zahlen“-Service in einem Online-Shop genutzt hatten. Ein Verbraucher gab an, die bestellte Ware nie erhalten zu haben, der andere, sie zurückgeschickt zu haben. Beide waren der Ansicht, Klarna könne sie nicht zur Zahlung zwingen. Daher wurde Kifid mit einer grundsätzlicheren Frage befasst: Fällt die Option „Jetzt kaufen, später zahlen“ unter die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucherkredite?
Laut dem Streitbeilegungsausschuss von Kifid hat Klarna nicht ausreichend belegt, dass ihr Geschäftsmodell nicht auf Zahlungsverzug abzielt und dass sie keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus zieht. Daher entschied Kifid, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucherkredite in diesem Fall Anwendung finden.
Kifid stellte fest, dass Klarna rechtlich verpflichtet ist, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen und bestimmte Informationspflichten beim Abschluss eines Kreditvertrags zu erfüllen. Klarna behauptete, beide Verpflichtungen erfüllt zu haben, konnte dies laut dem Streitbeilegungsausschuss jedoch nicht ausreichend belegen.
Kifid wertete die unterlassene Bonitätsprüfung und die Nichterfüllung der Informationspflichten als schwerwiegende Verstöße. Der Streitbeilegungsausschuss entschied, dass die einzig angemessene Sanktion in diesem Fall die Auflösung des Kreditvertrags sei.
Diese Urteile könnten weitreichendere Folgen haben. Kifid hat angekündigt, weitere Beschwerden bezüglich Klarnas „Später bezahlen“-Angebot zu bearbeiten. Bei deren Prüfung wird der Streitbeilegungsausschuss dem gleichen Ansatz wie in den kürzlich veröffentlichten Urteilen folgen. Kifid schließt jedoch nicht aus, dass spezifische Umstände im Einzelfall zu einem anderen Urteil führen könnten.