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umgeschriebener Titel: Das neue belgische Kabinett schlägt eine Steuer auf Aktien und Kapitalgewinne aus Kryptowährungen vor

Neues belgisches Kabinett schlägt Steuer auf Aktien- und Kryptowährungskapitalgewinne vor

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierungsvereinbarung der neu gebildeten „Arizona“-Koalition in Belgien sieht eine Steuermaßnahme vor, die eine 10-prozentige Steuer, eine sogenannte Solidaritätssteuer, auf den Mehrwert erheben würde, der durch Löwenzahn, Tracker, Fonds, Anleihen und Kryptowährungen. Diese Maßnahme hat für heftige Kontroversen gesorgt. Um Kleinanleger nicht übermäßig zu belasten, wird die Steuer erst auf Kapitalgewinne ab 10.000 Euro erhoben.

Dies berichtet KPMG in einer Übersicht aller angekündigten Steuermaßnahmen des neuen Kabinetts. Die neue Regierung unter Premierminister Bart de Wever wird auch Arizona-Koalition genannt, benannt nach den Farben der Koalitionsparteien, die den Farben der Flagge des US-Bundesstaates entsprechen.

Zu den weiteren Steuermaßnahmen, die voraussichtlich frühestens 2026 in Kraft treten werden, gehören:

– Die Liquidationsrücklage und das VVPRbis-System
– Die Umwandlung der DBI-Regelung (belgische Beteiligungsbefreiung) in eine DBI-Befreiung
– Eine neue Wegzugsbesteuerung für juristische Personen
– Die Erhöhung des Mindestlohns für KMU-Manager, um sich für den ermäßigten Körperschaftsteuersatz zu qualifizieren
– Die Erhöhung des Investitionsabzugs
– Die Einführung einer Digitalsteuer
– Die Erhöhung des Steuerfreibetrags für Expats

Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Website von KPMG.

Ein weiteres Ziel der neuen Koalition ist die Abschaffung von Bußgeldern für unverschuldete Fehler bei gutgläubig abgegebenen Steuererklärungen. Das Berufungsgericht in Antwerpen entschied jedoch kürzlich, dass die belgischen Steuerbehörden solche Fehler begangen haben Magazin Laut der flämischen Wirtschaftszeitung „De Tijd“ wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt.

Ende November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Fiskus bei derartigen Fehlern nicht automatisch ein Bußgeld verhängen muss. Dieses Urteil schien den Weg für Privatpersonen und Unternehmen freizumachen, die Bußgelder zurückzufordern. Allerdings hat das Berufungsgericht in Antwerpen in zwei Fällen gegen die Steuerbehörden entschieden, dass Geldbußen von 10 Prozent nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist die Geldbuße auch dann rechtmäßig, wenn keine böse Absicht vorliegt. Allerdings haben die Parteien in Arizona in ihrem Regierungsprogramm versprochen, diese Bußgelder nach einer unbegründeten Falschaussage abzuschaffen. „Bei Treu und Glauben oder bei Verwaltungsversehen wird es keine Steuererhöhung von zehn Prozent mehr geben“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Wer absichtlich Fehler macht, muss dennoch mit einer Strafe rechnen.

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