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Klage wegen Caitlyn Jenner Meme Coin wegen fehlender US-Gerichtsbarkeit abgewiesen

Klage wegen Caitlyn Jenner Meme Coin wegen fehlender US-Gerichtsbarkeit abgewiesen

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Bundesrichter in Kalifornien wies kürzlich eine Klage des Investors Lee Greenfield gegen Caitlyn Jenner und ihre Geschäftspartnerin Sophia Hutchins ab. Greenfield hatte sich in der Hoffnung auf eine Entschädigung für seine Verluste an das Gericht gewandt, doch der Richter entschied, dass er die US-Gerichte nicht anrufen könne.

Fehlende Nachweise für US-Käufe

Der US-Bezirksrichter Stanley Blumenfeld Jr. stellte fest, dass die Anklageschrift keine sachlichen Informationen darüber enthalte, wo oder wie Jenner die „Liquidität“ bereitgestellt habe. Ohne den Nachweis, dass die Token-Käufe in den USA stattgefunden haben, konnte das Gericht nicht „vernünftigerweise schlussfolgern“, dass Jenner nach US-Wertpapierrecht haftbar sei. Dies wirft Fragen zu den Möglichkeiten der Anleger auf, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ihre Transaktionen außerhalb der regulären Märkte stattfinden.

Verlust von mehr als 40.000 US-Dollar

Lee Greenfield behauptet, durch den Verkauf von Jenners Meme-Coin, den er zwischen Mai und Juli 40.000 besaß, mehr als 2024 Dollar verloren zu haben. In Gerichtsdokumenten wird er als „der Investor mit den größten Verlusten“ bezeichnet. Die Klage enthielt nicht weniger als neun juristische Argumente gegen Jenner und Hutchins, von denen sich sieben direkt gegen Jenner richteten. Diese reichen von Verstößen gegen Bundeswertpapiergesetze bis hin zu Betrug und Vertragsbruch.

Die Entwicklung neuer Token

Greenfield behauptet außerdem, dass Jenner und Hutchins die Anleger in die Irre geführt hätten, indem sie eine identische Münze auf zwei verschiedenen Plattformen herausgebracht hätten; zuerst auf Solana und zwei Tage später auf Ethereum. Dies führte dazu, dass der Wert des ersten Tokens sank. Zwischen der Erstellung dieser beiden Token soll Jenner laut Greenfield einen weiteren Token namens $BBARK beworben haben, der nach ihren und Hutchins‘ Hunden benannt ist, während sie zuvor versprochen hatte, sich ganz auf ihre eigenen Token zu konzentrieren.

In der Klage wird außerdem behauptet, dass Jenner von ihrem Geschäft profitiert habe, indem sie eine Provision von 3 % auf alle Transaktionen der Ethereum-Version ihrer Meme-Münze eingezogen habe. Der Richter wies jedoch darauf hin, dass Greenfields Anschuldigungen nur wenige Einzelheiten zu seinen Käufen enthielten. Er behauptet lediglich, dass er „die Token gesammelt“ habe, ohne klarzustellen, wie die Transaktionen tatsächlich durchgeführt wurden.

Wat nicht?

Bevor der Fall endgültig abgeschlossen werden kann, hat der Richter Greenfield eine Frist bis zum 23. Mai gesetzt, um eine neue Klage einzureichen, sofern er nachweisen kann, dass er Anspruch auf Rechtsschutz in den USA hat. Jenner und Hutchins haben bis zum 6. Juni Zeit, auf diese mögliche neue Anklage zu reagieren. Es wird erwartet, dass dieser Fall wichtige Präzedenzfälle für die Kryptoindustrie und Investoren schaffen könnte.

Frage Antwort

Was waren die Hauptgründe für den Richter, die Klage abzuweisen?
Der Richter befand, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass Greenfields Token-Käufe in den USA getätigt worden seien, und konnte daher keine rechtliche Haftung von Jenner feststellen.

Wie viel Geld hat Greenfield verloren?
Greenfield behauptet, durch seine Beteiligung an Jenners Meme-Coin mehr als 40.000 Dollar verloren zu haben.

Was kann Greenfield jetzt tun?
Greenfield hat bis zum 23. Mai Zeit, eine neue Klage einzureichen, wenn er bessere Beweise dafür vorlegt, dass seine Käufe unter den US-amerikanischen Rechtsschutz fallen.

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