Bei einer Spende können je nach Art des zu spendenden Vermögens verschiedene Methoden angewendet werden. Die Regeln unterscheiden sich für bewegliches und unbewegliches Vermögen.
Wenn Sie Immobilien verschenken möchten, müssen Sie stets einen Notar mit der Erstellung einer Schenkungsurkunde beauftragen. Eine Schenkung per Hand oder Banküberweisung ist nicht möglich. In jedem Fall fällt Schenkungssteuer an, deren Höhe vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem abhängt.
Für bewegliches Vermögen wie Geld und Wertpapiere ist die Erstellung einer Urkunde nicht immer erforderlich. Laut Notar Bart van Opstal, Sprecher von Notaris.be, hängt dies vom Einzelfall ab. So kann man beispielsweise einen Geldbetrag per Hand- oder Banküberweisung steuerfrei verschenken. Allerdings muss man noch fünf Jahre leben, um die Erbschaftsteuer zu vermeiden. Vor 2025 betrug diese „verdächtige Zeitspanne“ in Flandern lediglich drei Jahre.
Die Verlängerung der Verdachtsfrist auf fünf Jahre hat zweifellos mehr Menschen dazu veranlasst, ihre Schenkungen anzumelden und Schenkungssteuer zu entrichten. In Flandern beträgt die Schenkungssteuer auf bewegliches Vermögen pauschal 3 Prozent für enge Familienangehörige und Lebenspartner und 7 Prozent für alle anderen. Die Anmeldung kann selbst vorgenommen werden, viele beauftragen jedoch einen Notar.
Die Schenkung von beweglichem Vermögen mittels notarieller Urkunde ist empfehlenswert, wenn ein hohes Streitrisiko besteht, beispielsweise wenn Sie eines Ihrer Kinder bevorzugen oder bestimmte Bedingungen an die Schenkung knüpfen möchten.
Im Jahr 2021 wurden 53.236 Spenden per notarieller Urkunde getätigt, 70 Prozent davon in Flandern. Die Gesamtzahl der Spenden lässt sich schwer ermitteln, da nur Daten zu registrierten Spenden vorliegen. Aktuelle Daten zeigen, dass es 2021 in Flandern 93.679 registrierte Spenden mit einem Gesamtwert von über 25 Milliarden Euro gab.
