Seit Anfang dieses Jahres wird auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen eine Steuer von 10 % erhoben. Die entsprechende Gesetzgebung wurde Anfang dieser Woche im Amtsblatt veröffentlicht. Für Kunden von Belgian stehen zwei Zahlungssysteme zur Verfügung. Bank oder Broker. Üblicherweise behalten Banken die Steuer automatisch ein, es sei denn, Anleger entscheiden sich für die Abmeldung. In diesem Fall wird die Steuer über die Steuererklärung entrichtet.
Aus den ersten Rückmeldungen geht hervor, dass sich nur eine Minderheit für die Abmeldung entscheidet. Die Anteile schwanken zwischen 1 und 25 Prozent, wobei diese Zahlen in den kommenden Wochen noch steigen könnten. Bei verschiedenen Banken entscheiden sich offenbar etwa 25 % der Kunden für die Abmeldung, während 75 % die automatische Abbuchung bevorzugen. Bank.
Auch bei großen Banken scheint die Mehrheit der Anleger die automatische Abbuchung durch die Bank zu bevorzugen. Bei KBC beispielsweise können Kunden ihre Wahl bereits seit Ende Januar angeben. Dort hat sich gezeigt, dass nur eine Minderheit die Option der Abmeldung wählt. Bei Belfius, wo Kunden ihre Wahl seit März mitteilen können, scheint sich ebenfalls die Mehrheit für die automatische Abbuchung durch die Bank zu entscheiden. Allerdings fällt die Abmeldung offenbar bei vermögenderen Kunden im Private-Banking-Segment etwas häufiger vor.
Grundsätzlich muss die Entscheidung, sich abzumelden, bis spätestens 1. Juni getroffen werden. Wer bis dahin keine Entscheidung getroffen hat, fällt automatisch unter die Anmelderegelung, in welchem Fall die Bank die Steuer einbehält. Die meisten Banken setzen den 1. Juni ebenfalls als Stichtag für diese Entscheidung fest.
Die Option, die Steuer von der Bank einbehalten zu lassen, bietet den Vorteil der Anonymität und Bequemlichkeit, da Sie Ihre Kapitalgewinne nicht in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Da Sie den Freibetrag in der Regel erst zwei Jahre später über die Steuererklärung zurückerhalten, finanzieren Sie den Staat faktisch vor. Entscheiden Sie sich gegen die Einbehaltung durch die Bank, werden Steuer und Freibetrag gleichzeitig fällig, sodass keine Vorfinanzierung stattfindet.
